{"id":5516,"date":"2024-02-05T21:16:42","date_gmt":"2024-02-05T21:16:42","guid":{"rendered":"https:\/\/ibmlstaging.wpengine.com\/kundenvertraege-4\/"},"modified":"2025-06-09T16:46:09","modified_gmt":"2025-06-09T16:46:09","slug":"kundenvertraege-4","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ibml.com\/de\/kundenvertraege-4\/","title":{"rendered":"Kundenvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p>Diese Softwarelizenzbedingungen regeln die Nutzung der von ibml im Rahmen der Vereinbarung lizenzierten Software durch den K\u00e4ufer und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem K\u00e4ufer und ibml dar. Die Nutzung der Software durch den K\u00e4ufer unterliegt jederzeit den in diesen Softwarelizenzbedingungen dargelegten Bedingungen, die durch Verweis alle anderen Bedingungen einschlie\u00dfen, die f\u00fcr die Nutzung der Produkte durch den K\u00e4ufer gelten, wie in den <strong>Vertragsbedingungen<\/strong> beschrieben.<\/p>\n<p>1. <strong>Lizenz, zus\u00e4tzliche Dienstleistungen<\/strong>.<br \/>\n(a) Lizenzgew\u00e4hrung. ibml gew\u00e4hrt dem K\u00e4ufer hiermit eine unbefristete (es sei denn, sie wird in \u00dcbereinstimmung mit den Standardbedingungen gek\u00fcndigt), nicht exklusive, nicht unterlizenzierbare und nicht \u00fcbertragbare (es sei denn, dies wird durch die Bedingungen der Vereinbarung ausdr\u00fccklich genehmigt oder erlaubt) Lizenz f\u00fcr die Dauer der Lizenzlaufzeit, um: (i) die Software, einschlie\u00dflich aller Updates, Bugfixes, Patches oder anderer Fehlerbehebungen f\u00fcr die Software, die ibml dem K\u00e4ufer gem\u00e4\u00df dieser Vereinbarung zur Verf\u00fcgung stellt, ausschlie\u00dflich f\u00fcr interne Gesch\u00e4ftszwecke des K\u00e4ufers zu nutzen; und (ii) eine angemessene Anzahl von Kopien der Unterlagen ausschlie\u00dflich f\u00fcr die internen Gesch\u00e4ftszwecke des K\u00e4ufers im Rahmen der Softwarenutzung durch den K\u00e4ufer zu verwenden und anzufertigen. Der K\u00e4ufer darf genau eine Kopie der Software ausschlie\u00dflich f\u00fcr Sicherungs-, Notfallwiederherstellungs- und Testzwecke erstellen. Jede derartige Softwarekopie: (x) bleibt das alleinige Eigentum von ibml; (y) unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung; und (z) muss alle im Original enthaltenen Hinweise auf das Urheberrecht oder andere Eigentumsrechte enthalten.<br \/>\n(b) Nutzungsbeschr\u00e4nkungen. Der K\u00e4ufer darf die Software oder die Unterlagen nicht f\u00fcr Zwecke verwenden, die \u00fcber den Umfang der in diesen Softwarelizenzbedingungen gew\u00e4hrten Lizenz hinausgehen. Ohne Einschr\u00e4nkung des Vorstehenden und sofern in diesen Softwarelizenzbedingungen nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes festgelegt ist, darf der K\u00e4ufer zu keinem Zeitpunkt, weder direkt noch indirekt: (i) die Software oder die Unterlagen ganz oder teilweise kopieren, ver\u00e4ndern oder davon abgeleitete Werke erstellen; (ii) die Software oder die Unterlagen vermieten, verleasen, verleihen, verkaufen, unterlizenzieren, abtreten, vertreiben, ver\u00f6ffentlichen, \u00fcbertragen oder anderweitig verf\u00fcgbar machen; (iii) den Quellcode der Software ganz oder teilweise nachbauen, disassemblieren, dekompilieren, dekodieren, anpassen oder anderweitig versuchen, ihn abzuleiten oder zug\u00e4nglich zu machen; (iv) Eigentumshinweise von der Software oder den Unterlagen entfernen; oder (v) die Software auf eine Art und Weise oder zu einem Zweck nutzen, die\/der gegen geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte einer Person verst\u00f6\u00dft, diese unterschl\u00e4gt oder anderweitig verletzt, oder die\/der gegen geltendes Recht verst\u00f6\u00dft.<br \/>\n(c) Rechtsvorbehalt. ibml beh\u00e4lt sich alle Rechte vor, die dem K\u00e4ufer in diesen Softwarelizenzbedingungen nicht ausdr\u00fccklich gew\u00e4hrt werden. Mit Ausnahme der eingeschr\u00e4nkten Rechte und Lizenzen, die ausdr\u00fccklich im Rahmen dieser Softwarelizenzbedingungen gew\u00e4hrt werden, gew\u00e4hrt diese Vereinbarung weder stillschweigend noch durch Verzicht, Verwirkung oder anderweitig dem K\u00e4ufer oder einem Dritten geistige Eigentumsrechte oder andere Rechte, Titel oder Anspr\u00fcche an der Software.<\/p>\n<p>2. <strong>Verantwortlichkeiten des K\u00e4ufers<\/strong>. Der K\u00e4ufer ist verantwortlich und haftet f\u00fcr alle Nutzungen der Software und der Unterlagen, die sich aus dem vom K\u00e4ufer direkt oder indirekt gew\u00e4hrten Zugriff ergeben, unabh\u00e4ngig davon, ob ein solcher Zugriff oder eine solche Nutzung durch diese Softwarelizenzbedingungen erlaubt ist oder gegen sie verst\u00f6\u00dft. Ohne Einschr\u00e4nkung der Allgemeing\u00fcltigkeit des Vorstehenden ist der K\u00e4ufer f\u00fcr alle Handlungen und Unterlassungen seiner autorisierten Benutzer verantwortlich, wobei jede Handlung oder Unterlassung eines autorisierten Benutzers, die einen Versto\u00df gegen diese Softwarelizenzbedingungen darstellen w\u00fcrde, wenn sie vom K\u00e4ufer vorgenommen w\u00fcrde, als Versto\u00df des K\u00e4ufers gegen diese Softwarelizenzbedingungen gilt. Der K\u00e4ufer unternimmt alle zumutbaren Anstrengungen, um alle autorisierten Benutzer auf diese Softwarelizenzbedingungen aufmerksam zu machen, die f\u00fcr die Nutzung der Software durch diese autorisierten Benutzer ma\u00dfgeblich sind, und sorgt daf\u00fcr, dass die autorisierten Benutzer diese Bedingungen einhalten.<\/p>\n<p>3. <strong>Abnahmepr\u00fcfung<\/strong>. Die Software wird in \u00dcbereinstimmung mit den in den Standardbedingungen festgelegten Abnahmepr\u00fcfverfahren getestet.<\/p>\n<p>4.<strong> Wartungs- und Support-Dienstleistungen<\/strong>. Der K\u00e4ufer kann die in den Software-Support-Bedingungen beschriebenen Software-Support-Dienstleistungen erwerben, die ibml dem K\u00e4ufer bei Erwerb zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n<p>5. <strong>Kontrolle<\/strong>. Auf schriftlichen Antrag kann ibml auf eigene Kosten die R\u00e4umlichkeiten des K\u00e4ufers w\u00e4hrend der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftszeiten des K\u00e4ufers betreten, um die Einhaltung dieser Softwarelizenzbedingungen durch den K\u00e4ufer zu \u00fcberpr\u00fcfen. Der K\u00e4ufer unternimmt angemessene Anstrengungen, um ibml bei solchen Kontrollen zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>6. <strong>Geistige Eigentumsrechte, Feedback<\/strong>.<br \/>\n(a) Geistige Eigentumsrechte. Der K\u00e4ufer erkennt an, dass ibml in der Beziehung zwischen dem K\u00e4ufer und ibml alle Rechte, Titel und Anspr\u00fcche, einschlie\u00dflich aller geistigen Eigentumsrechte, an der Software und den Unterlagen besitzt.<br \/>\n(b) Feedback. Wenn der K\u00e4ufer oder einer seiner Angestellten oder Auftragnehmer Feedback per Post, E-Mail, Telefon oder auf andere Weise an ibml sendet oder \u00fcbermittelt, steht es ibml frei, dieses Feedback zu verwenden, unabh\u00e4ngig von anderen Verpflichtungen oder Einschr\u00e4nkungen, die sich aus dem Verh\u00e4ltnis der vom Feedback betroffenen Parteien ergeben. Der K\u00e4ufer \u00fcbertr\u00e4gt ibml hiermit im Namen des K\u00e4ufers und im Namen seiner Mitarbeiter, Auftragnehmer und\/oder Vertreter alle Rechte, Titel und Anspr\u00fcche an Ideen, Know-how, Konzepten, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechten, die das Feedback umfasst, wobei es ibml freisteht, diese Ideen, Know-how, Konzepte, Techniken oder anderen geistigen Eigentumsrechte f\u00fcr jeden beliebigen Zweck zu nutzen, obwohl ibml nicht verpflichtet ist, das Feedback zu nutzen.<\/p>\n<p>7. <strong>Lizenzlaufzeit<\/strong>. Die Softwarelizenz beginnt am Tag des Inkrafttretens und bleibt unbefristet in Kraft, sofern sie nicht gem\u00e4\u00df einer der ausdr\u00fccklichen Bestimmungen der Vereinbarung vorzeitig beendet wird (die \u201eLizenzlaufzeit\u201c).<\/p>\n<p>8. <strong>Exportbestimmungen<\/strong>. Die Software kann den Exportkontrollgesetzen verschiedener L\u00e4nder unterliegen, darunter dem US Export Administration Act und den damit verbundenen Vorschriften. Der K\u00e4ufer darf die Software weder direkt noch indirekt in ein Land exportieren, reexportieren oder freigeben oder von dort aus zug\u00e4nglich machen, in das der Export, Reexport oder die Freigabe durch Gesetze, Regeln oder Vorschriften verboten ist. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, alle geltenden nationalen Gesetze, Vorschriften und Regeln einzuhalten und alle erforderlichen Verpflichtungen zu erf\u00fcllen (einschlie\u00dflich der Einholung aller erforderlichen Exportlizenzen oder anderer beh\u00f6rdlicher Genehmigungen), bevor er die Software exportiert, reexportiert, freigibt oder anderweitig au\u00dferhalb der Gerichtsbarkeit(en), in der\/denen die Software erworben wurde, verf\u00fcgbar macht.<\/p>\n<p>[ENDE DER SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Softwarelizenzbedingungen regeln die Nutzung der von ibml im Rahmen der Vereinbarung lizenzierten Software durch den K\u00e4ufer und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem K\u00e4ufer und ibml dar. 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