{"id":5514,"date":"2024-02-05T21:16:36","date_gmt":"2024-02-05T21:16:36","guid":{"rendered":"https:\/\/ibmlstaging.wpengine.com\/kundenvertraege-2\/"},"modified":"2024-02-05T21:16:36","modified_gmt":"2024-02-05T21:16:36","slug":"kundenvertraege-2","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ibml.com\/de\/kundenvertraege-2\/","title":{"rendered":"Kundenvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p>Diese Ausstattung-Support-Bedingungen regeln die Ausstattung-Support-Dienstleistungen, die ibml dem K\u00e4ufer w\u00e4hrend der Ausstattung-Wartungs- und Support-Laufzeit erbringt, und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem K\u00e4ufer und ibml dar. Die Leistungen von ibml und die Inanspruchnahme von Ausstattung-Support-Dienstleistungen durch den K\u00e4ufer unterliegen zu jeder Zeit den in diesen Ausstattung-Support-Bedingungen dargelegten Bedingungen, die durch Verweis alle anderen Bedingungen f\u00fcr die Nutzung der Produkte durch den K\u00e4ufer einschlie\u00dfen, wie in den <strong>Vertragsbedingungen<\/strong> beschrieben.<\/p>\n<p>1. <strong>Wartung<\/strong> W\u00e4hrend der Laufzeit der Ausstattung-Wartung und des Ausstattung-Supports erbringt ibml die im Profil angegebenen und in diesen Ausstattung-Support-Bedingungen beschriebenen Ausstattung-Support-Dienstleistungen.<\/p>\n<p>2. <strong>Dauer<\/strong> Der anf\u00e4ngliche Wartungs- und Supportzeitraum f\u00fcr die Ausstattung-Support-Dienstleistungen beginnt nach Ablauf der Garantiezeit und dauert zw\u00f6lf (12) Monate oder einen l\u00e4ngeren Zeitraum, der in dem f\u00fcr das jeweilige Ger\u00e4t geltenden Profil angegeben ist (siehe \u201eAusstattung-Wartungs- und Supportzeitraum\u201c). Danach verl\u00e4ngert sich die Ausstattung-Wartungs- und Support-Laufzeit automatisch um jeweils zw\u00f6lf (12) Monate, es sei denn, eine der Vertragsparteien k\u00fcndigt die Ausstattung-Support-Dienstleistungen vor Ablauf des jeweils aktuellen Zeitraums, indem sie die andere Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich dar\u00fcber informiert.<\/p>\n<p>3. <strong>Dienstleistungen f\u00fcr die Ausstattung <\/strong><br \/>\n(a) W\u00e4hrend der Laufzeit der Ausstattungswartung und -unterst\u00fctzung erbringt ibml Ausstattung-Support-Dienstleistungen, um die Ausstattung in einem guten Betriebszustand zu halten, vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bedingungen und Konditionen. Die Ausstattung-Support-Dienstleistungen umfassen die von ibml festgelegte planm\u00e4\u00dfige vorbeugende Wartung sowie die au\u00dferplanm\u00e4\u00dfige oder behebende Wartung, die aus den erforderlichen Anpassungen und Reparaturen der Ausstattung besteht, einschlie\u00dflich des Austauschs (auf Austauschbasis) von nicht mehr funktionsf\u00e4higen Teilen oder Komponenten, die durch die normale Nutzung der Ausstattung durch den K\u00e4ufer verursacht wurden; die Ausstattung-Support-Dienstleistungen schlie\u00dfen jedoch ein optionales Betriebssystem-Upgrade aus. Die im Rahmen dieser Ausstattung-Support-Bedingungen erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen gew\u00e4hrleisten weder einen ununterbrochenen Betrieb der Ausstattung, noch beinhalten die Wartungsgeb\u00fchren Wartungsleistungen, die durch eine unsachgem\u00e4\u00dfe oder unbefugte Nutzung der Ausstattung durch den K\u00e4ufer erforderlich sind.<br \/>\n(b) Der Hauptwartungszeitraum (\u201ePPM\u201c) ist definiert als der vom K\u00e4ufer im Profil gew\u00e4hlte und in den <strong>Vertragsbedingungen<\/strong> beschriebene Wartungszeitraum f\u00fcr die Ausstattung. Der K\u00e4ufer kann eine Standard-PPM von acht aufeinanderfolgenden Stunden zwischen 8:00 und 17:00 Uhr (Ortszeit des K\u00e4ufers) von Montag bis Freitag w\u00e4hlen, mit Ausnahme der von ibml festgelegten Feiertage. ibml-Mitarbeiter des technischen Kundendienstes f\u00fcr Hardware stehen dem K\u00e4ufer per Telefon oder E-Mail zur Verf\u00fcgung. Die Telefonnummer f\u00fcr den technischen Kundendienst f\u00fcr Hardware von ibml lautet +49-700-IMAGETRAC (+49-700-4624-38722). Die E-Mail-Adresse lautet eusupport@ibml.com. Der K\u00e4ufer w\u00e4hlt die gleichen PPM f\u00fcr die gesamte Ausstattung, die von ibml am gleichen Standort gewartet werden. Wenn der K\u00e4ufer ein PPM angibt, von dem ein Teil au\u00dferhalb der Stunden von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr (Ortszeit des K\u00e4ufers) liegt, wird die Wartungsgeb\u00fchr gem\u00e4\u00df der dann geltenden Preispolitik von ibml erh\u00f6ht. Der K\u00e4ufer kann den von ihm benannten PPM zu Beginn eines jeden Kalendermonats \u00e4ndern, indem er ibml mindestens drei\u00dfig (30) Tage im Voraus schriftlich informiert.<br \/>\n(c) Bei regelm\u00e4\u00dfiger Nutzung der Ausstattung au\u00dferhalb der PPM k\u00f6nnen zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren zu den dann geltenden Tarifen von ibml und gem\u00e4\u00df den dann geltenden Richtlinien von ibml anfallen und der K\u00e4ufer erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, diese zu zahlen (\u201eGeb\u00fchren f\u00fcr erweiterte Nutzung\u201c).<br \/>\n(d) Fehlerbehebende Wartungsarbeiten werden durchgef\u00fchrt, nachdem der K\u00e4ufer ibml dar\u00fcber informiert hat, dass die Ausstattung nicht funktionsf\u00e4hig ist oder nicht in \u00dcbereinstimmung mit den ibml-Spezifikationen f\u00fcr die betreffende Konfiguration arbeitet. Das Servicepersonal von ibml (oder eines autorisierten Vertreters von ibml) muss sp\u00e4testens am n\u00e4chstfolgenden Werktag am Installationsort des K\u00e4ufers eintreffen, sofern im Profil nichts anderes vermerkt ist, und Zugang zu der nicht oder nicht ordnungsgem\u00e4\u00df funktionierenden Ausstattung erhalten. Alle fehlerbehebenden Wartungsarbeiten, die w\u00e4hrend der PPM begonnen und innerhalb einer (1) Stunde nach der PPM abgeschlossen werden, gelten als innerhalb der PPM durchgef\u00fchrt; dem K\u00e4ufer werden seitens ibml oder ihrem bevollm\u00e4chtigten Vertreter keine zus\u00e4tzlichen Kosten in Rechnung gestellt. Wenn der K\u00e4ufer ibml (oder einen autorisierten Vertreter) bittet, vor Ort zu bleiben, um die innerhalb des PPM begonnenen Wartungsarbeiten abzuschlie\u00dfen, die jedoch nicht innerhalb einer (1) Stunde nach dem PPM abgeschlossen werden k\u00f6nnen, werden dem K\u00e4ufer diese zus\u00e4tzlichen Stunden zum dann g\u00fcltigen Tarif von ibml f\u00fcr Dienstleistungen nach Feierabend oder an Wochenenden\/Feiertagen in Rechnung gestellt, wobei ein Mindestbetrag von zwei (2) Stunden gilt.<br \/>\n(e) Vorbeugende Wartung (z. B. Inspektion, Schmierung, Reinigung und Einstellung der Ausstattung) ist gem\u00e4\u00df den Angaben in den einschl\u00e4gigen Wartungs-, Installations- oder Bedienungsanleitungen f\u00fcr die Ausstattung durchzuf\u00fchren. Alle vorbeugenden Wartungsarbeiten werden von ibml (oder einem autorisierten Vertreter) w\u00e4hrend der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr (Ortszeit des K\u00e4ufers) von Montag bis Freitag durchgef\u00fchrt, mit Ausnahme der von ibml festgelegten Feiertage. ibml muss die H\u00e4ufigkeit und Dauer der f\u00fcr die Ausstattung erforderlichen vorbeugenden Wartung angeben.<br \/>\n(f) Die Wartungsgeb\u00fchren umfassen nicht die Lieferung oder Installation von Verbrauchsmaterialien (z. B. F\u00f6rderb\u00e4nder, Tinte usw.). Leistungsminderungen und Fehlfunktionen der Ausstattung, die durch die Verwendung von Verbrauchsmaterialien entstehen, die qualitativ nicht mit den von ibml zugelassenen Verbrauchsmaterialien gleichwertig sind, fallen nicht unter diese Ausstattung-Support-Bedingungen und werden nach Aufwand zu den jeweils g\u00fcltigen Stundens\u00e4tzen von ibml repariert.<br \/>\n(g) Erforderliche Teile, die f\u00fcr das ordnungsgem\u00e4\u00dfe Funktionieren der Ausstattung erforderlich sind, werden von ibml ohne zus\u00e4tzliche Kosten zu den im Profil angegebenen Wartungsgeb\u00fchren geliefert. Teile, die im Rahmen der fehlerbehebenden oder vorbeugenden Wartung zum Austausch ausgebaut werden, verbleiben im Eigentum von ibml.<br \/>\n(h) Bevor ibml im Rahmen dieses Vertrages fehlerbehebende oder vorbeugende Wartungsarbeiten an der Ausstattung vornimmt, die zuvor noch nicht Gegenstand der von ibml erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen waren, wird ibml die Ausstattung inspizieren und, falls erforderlich, reparieren oder \u00fcberholen, damit sie den zu diesem Zeitpunkt geltenden Spezifikationen von ibml entsprechen. Eine solche Reparatur oder \u00dcberholung wird auf Kosten des K\u00e4ufers durchgef\u00fchrt, wobei der K\u00e4ufer ibml f\u00fcr die aufgewendete Zeit und die verwendeten Teile und Materialien gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Preisliste f\u00fcr den Kundendienst von ibml bezahlt.<br \/>\n(i) ibml ist im Rahmen dieser Ausstattung-Support-Bedingungen nicht verpflichtet, (i) \u00c4nderungen an der Ausstattung vorzunehmen, (ii) Betriebsmaterial oder Zubeh\u00f6r zu liefern, (iii) andere als die im jeweiligen Profil angegebenen Optionen oder Anh\u00e4nge zu warten, (iv) optionale Betriebssystem-Upgrades durchzuf\u00fchren, oder (v) Notfall- oder andere Dienstleistungen zu erbringen, die nicht ausdr\u00fccklich in diesen Ausstattung-Support-Bedingungen vorgesehen sind.<\/p>\n<p>4. <strong>Standortwechsel<\/strong> Gegen eine zus\u00e4tzliche Geb\u00fchr kann ibml gegebenenfalls Unterst\u00fctzung bei der Umorganisation und dem Standortwechsel der Ausstattung sowie bei der Bereitstellung der f\u00fcr einen solchen Umzug erforderlichen Materialien (z. B. Verpackungsmaterial) leisten. Die Geb\u00fchren f\u00fcr eine solche Unterst\u00fctzung basieren auf den zu diesem Zeitpunkt g\u00fcltigen Materialpreisen und Stundens\u00e4tzen von ibml f\u00fcr die Dauer der Dienstleistung, einschlie\u00dflich Reise- und Wartezeit. Sollte der Umzug an einen Standort erfolgen, f\u00fcr den ibml normalerweise keine Dienstleistungen erbringt, kann ibml nach eigenem Ermessen und in gegenseitigem Einvernehmen mit dem K\u00e4ufer die Dienstleistungen im Rahmen dieses Vertrags fortsetzen, hat jedoch die M\u00f6glichkeit, einen angemessenen Aufschlag auf die dann geltenden Dienstleistungsgeb\u00fchren f\u00fcr die Ausstattung zu erheben.<\/p>\n<p>5. <strong>Erweiterter Geltungsbereich<\/strong><br \/>\n(a) Die im Profil angegebenen Wartungsgeb\u00fchren und anwendbaren Zuschl\u00e4ge (falls zutreffend) decken die Ausstattung-Support-Dienstleistungen w\u00e4hrend des PPM f\u00fcr Ausstattung ab, die sich in der f\u00fcr den Installationsort der Ausstattung geltenden ibml-Servicezone befinden. Die Service-Zonen basieren auf der km-Zahl vom geografischen Zentrum einer Stadt, in der ibml (oder sein autorisierter Vertreter) einen Service-Standort hat.<br \/>\n(b) Vorbehaltlich der Verf\u00fcgbarkeit kann der K\u00e4ufer einen Vertrag \u00fcber weitere Stunden f\u00fcr Equipment Support Services au\u00dferhalb der PPM (\u201ePPM Schicht-Erweiterung\u201c) von Montag bis Freitag abschlie\u00dfen und einen im Profil angegebenen Aufpreis zahlen. Dar\u00fcber hinaus kann der K\u00e4ufer, sofern verf\u00fcgbar, eine PPM-Schicht-Erweiterung vertraglich vereinbaren, um Ausstattung-Support-Dienstleistungen an Samstagen und\/oder Sonntagen zu erhalten; hierf\u00fcr ist ein Aufschlag gem\u00e4\u00df dem Profil zu zahlen.<br \/>\n(c) Die folgenden Bedingungen gelten f\u00fcr alle vom K\u00e4ufer beantragten PPM-Schicht-Erweiterungen:<br \/>\n(i) PPM-Schicht-Erweiterungen m\u00fcssen an das PPM ankn\u00fcpfen. Die f\u00fcr Montag bis Freitag gew\u00e4hlten PPM-Schicht-Erweiterungsstunden m\u00fcssen an jedem Tag gleich sein, und die f\u00fcr Samstage und\/oder Sonntage gew\u00e4hlten Stunden m\u00fcssen f\u00fcr alle Samstage und\/oder Sonntage gleich sein.<br \/>\n(ii) PPM-Schichtverl\u00e4ngerungen m\u00fcssen vom K\u00e4ufer mindestens neunzig (90) Tage vorher schriftlich angek\u00fcndigt werden.<br \/>\n(iii) Sofern zwischen dem K\u00e4ufer und ibml nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, m\u00fcssen PPM-Schichtverl\u00e4ngerungen f\u00fcr einen Zeitraum von mindestens sechs (6) Monaten abgeschlossen werden. Wenn der K\u00e4ufer eine PPM-Schichtverl\u00e4ngerung vor Ablauf der sechs (6) Monate k\u00fcndigt, muss er die Geb\u00fchren f\u00fcr den verbleibenden Zeitraum der PPM-Schichtverl\u00e4ngerung von mindestens sechs (6) Monaten zahlen.<br \/>\n(iv) Alle Antr\u00e4ge auf PPM-Schichtverl\u00e4ngerungen m\u00fcssen von ibml angenommen und genehmigt werden.<br \/>\n(d) Die von ibml au\u00dferhalb des PPM oder au\u00dferhalb vertraglich vereinbarter PPM-Schichtverl\u00e4ngerungen erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen unterliegen den jeweils aktuellen Stundens\u00e4tzen von ibml f\u00fcr jeden Serviceeinsatz. Der Stundensatz\/die Stundens\u00e4tze gilt\/gelten f\u00fcr die vor Ort verbrachte Zeit und die Reisezeit zum und vom Ausstattungsstandort, wobei ein Mindestsatz f\u00fcr Dienstleistungen von zwei (2) Stunden an Wochentagen und drei (3) Stunden an Wochenenden oder von ibml festgelegten Feiertagen gilt.<\/p>\n<p>6. <strong>Besondere Dienstleistungen<\/strong> F\u00fcr den Fall, dass der K\u00e4ufer spezielle Wartungs- und\/oder Unterst\u00fctzungsleistungen f\u00fcr bestimmte Ausstattungen bestellt, indem er solche Leistungen im Profil benennt, werden die entsprechenden zus\u00e4tzlichen Bedingungen, auf die im Profil verwiesen wird, hierin durch Bezugnahme aufgenommen.<\/p>\n<p>7. <strong>Bedingungen<\/strong>.<br \/>\n(a) Der K\u00e4ufer stellt sicher, dass die Umgebungsbedingungen, unter denen die Ausstattung installiert und verwendet wird, w\u00e4hrend der Wartungs- und Supportdauer der Ausstattung weiterhin denjenigen entsprechen, die in den von ibml bei der Erstinstallation der Ausstattung zur Verf\u00fcgung gestellten Installationsanweisungen und Spezifikationen angegeben sind. Der K\u00e4ufer ist daf\u00fcr verantwortlich, die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verwendung, Verwaltung und \u00dcberwachung der Ausstattung durch entsprechend geschultes Personal sicherzustellen. Der K\u00e4ufer darf ohne die schriftliche Genehmigung von ibml keine Wartungsarbeiten an der Ausstattung durchf\u00fchren.<br \/>\n(b) Damit ibml die Ausstattung-Support-Dienstleistungen erbringen kann, m\u00fcssen diese Ausstattung-Support-Dienstleistungen bestellt werden f\u00fcr (i) alle Ger\u00e4te, die zu einem integrierten System geh\u00f6ren, und (ii) die gesamte Software, die auf einem solchen integrierten System installiert ist, einschlie\u00dflich der Ausstattung und\/oder Software, die sp\u00e4ter zur Verwendung mit demselben integrierten System erworben oder lizenziert wurde.<br \/>\n(c) Der K\u00e4ufer stellt einen angemessenen Arbeitsraum, W\u00e4rme, Licht, Bel\u00fcftung, Stauraum f\u00fcr Ersatzteile und Werkzeuge sowie elektrischen Strom und Steckdosen zur Verf\u00fcgung, die den Anforderungen der von ibml bereitgestellten Nutzungsspezifikationen entsprechen. Alle von ibml beim K\u00e4ufer gelagerten Ersatzteile und Werkzeuge sowie alle von ibml im Rahmen dieser Ausstattung-Support-Bedingungen ausgetauschten Teile und Komponenten bleiben Eigentum von ibml. Die f\u00fcr die Lagerung solcher Teile, Komponenten, Werkzeuge usw. verwendeten Einrichtungen m\u00fcssen sich in angemessener Entfernung von der zu wartenden Ausstattung befinden, ordnungsgem\u00e4\u00df gesichert sein und ibml kostenlos zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<br \/>\n(d) Die Wartungsgeb\u00fchren gelten nicht f\u00fcr Folgendes: (i) elektrische Arbeiten au\u00dferhalb des Ger\u00e4ts; (ii) \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Spezifikationen; (iii) die Bereitstellung von Zubeh\u00f6r, Verbrauchsmaterialien oder Hilfsg\u00fctern; (iv) Anstrich oder Renovierung der Ausstattung oder Bereitstellung von Materialien f\u00fcr diesen Zweck; (v) Standortwechsel, Umlagerung oder Neuinstallation der Ausstattung; (vi) Installation, Deinstallation oder Wartung von Zubeh\u00f6r, Anbauteilen, Maschinen oder anderen Ger\u00e4ten, die nicht von ibml geliefert wurden, darunter, ohne Einschr\u00e4nkung, alle optionalen Betriebssystem-Upgrades; (vii) Reparaturen, die durch Unfall, Missbrauch, Verschulden oder Fahrl\u00e4ssigkeit des K\u00e4ufers, seiner Angestellten, Vertreter, Auftragnehmer oder Eingeladenen erforderlich werden; und (viii) notwendige Reparaturen aufgrund von Ursachen, die nicht mit der Ausstattung zusammenh\u00e4ngen, wie z. B. Stromausfall, -schwankungen oder -\u00fcberspannungen, Ausfall der Klimaanlage oder Energiemangel. Wenn diese Dienstleistungen von ibml bestellt und erbracht werden, zahlt der K\u00e4ufer f\u00fcr diese Dienstleistungen gem\u00e4\u00df den jeweils geltenden Tarifen und Bedingungen von ibml f\u00fcr Zeit- und MaterialDienstleistungen.<br \/>\n(e) Wenn die Parteien einvernehmlich vereinbaren, dass ibml einen Ferndiagnoseservice f\u00fcr die im Rahmen dieser Vereinbarung gewarteten Ausstattung bereitstellt, muss der K\u00e4ufer den Zugang zu den Ger\u00e4ten \u00fcber eine vom K\u00e4ufer genehmigte Fernzugriffstechnologie erm\u00f6glichen. Der Zugriff von ibml auf die Informationstechnologie oder die IT-Systeme des K\u00e4ufers muss mit allen Sicherheits- und Zugriffsrichtlinien und -verfahren f\u00fcr die IT-Systeme des K\u00e4ufers \u00fcbereinstimmen, die ibml vom K\u00e4ufer mitgeteilt wurden. Der K\u00e4ufer hat das Recht, den Fernzugriff von ibml auf die Ausstattung jederzeit einzuschr\u00e4nken. Die Entscheidung des K\u00e4ufers, ibml keinen Fernzugriff auf seine IT-Systeme zur Durchf\u00fchrung von Ferndiagnosen f\u00fcr die Ausstattung zu gestatten, beeintr\u00e4chtigt oder mindert nicht die Wartungs- und Supportpflichten von ibml gem\u00e4\u00df den vorliegenden Ausstattung-Support-Bedingungen.<\/p>\n<p>8. <strong>Rechnung und Zahlung<\/strong><br \/>\n(a) Die Wartungs- und Kundendienstgeb\u00fchren, gegebenenfalls zuz\u00fcglich der im Profil angegebenen Zuschl\u00e4ge, sind im Voraus f\u00e4llig und zahlbar. Sofern im Profil nicht anders angegeben, beginnen die Wartungsgeb\u00fchren am ersten Tag nach Ablauf der Garantiezeit. Die Geb\u00fchren f\u00fcr die Ausstattung-Support-Dienstleistungen eines Teilzeitraums werden anteilig mit 1\/22 des berechneten monatlichen Service- oder Supportsatzes pro Tag berechnet.<br \/>\n(b) Die Wartungs- und Supportgeb\u00fchren d\u00fcrfen f\u00fcr die Dauer von zw\u00f6lf (12) Monaten nach Beginn des ersten Ausstattung-Wartungs- und Supportzeitraums nicht erh\u00f6ht werden. ibml beh\u00e4lt sich das Recht vor, nach Ablauf der ersten zw\u00f6lf (12) Monate oder zu einem beliebigen sp\u00e4teren Zeitpunkt und nach vorheriger schriftlicher Ank\u00fcndigung mit einer Frist von neunzig (90) Tagen die Wartungs- und Supportgeb\u00fchren in \u00dcbereinstimmung mit seinen Standardpreisrichtlinien zu erh\u00f6hen.<br \/>\n(c) Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen beh\u00e4lt sich ibml das Recht vor, dem K\u00e4ufer zus\u00e4tzliche Kosten f\u00fcr Dienstleistungen in Rechnung zu stellen, die aus folgenden Gr\u00fcnden erforderlich werden k\u00f6nnen: (i) die Nichteinhaltung eines oder aller Gesetze durch den K\u00e4ufer, die sich in irgendeiner Weise auf die Verwendung oder den Betrieb der Ausstattung beziehen, oder (ii) \u00c4nderungen, Modifikationen oder Anbauten des K\u00e4ufers an der Ausstattung. Sollten dar\u00fcber hinaus \u00c4nderungen, Modifikationen oder Anbauten an der Ausstattung den normalen und zufriedenstellenden Betrieb oder die Wartung einer Komponente der Ausstattung beeintr\u00e4chtigen oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, so ist der K\u00e4ufer verpflichtet, nach einer entsprechenden schriftlichen Mitteilung von ibml innerhalb von f\u00fcnf (5) Werktagen nach Erhalt dieser Mitteilung die \u00c4nderungen, Modifikationen oder Anbauten zu entfernen und die Ausstattung wieder in ihren urspr\u00fcnglichen Zustand zu versetzen. Der K\u00e4ufer darf die Ausstattung in keinem Fall f\u00fcr einen anderen Zweck als den, f\u00fcr den sie konzipiert wurde, verwenden. Unabh\u00e4ngig von den gegenteiligen Bestimmungen in dieser Vereinbarung kann dem K\u00e4ufer, wenn die von ibml auferlegten Geb\u00fchren gem\u00e4\u00df den vorstehenden Punkten nicht gezahlt (i) und (ii) die Anweisungen von ibml in Bezug auf die Sicherheitsstandards f\u00fcr die Verwendung der Ausstattung nicht eingehalten werden, nach dem alleinigen Ermessen von ibml die K\u00fcndigung der gem\u00e4\u00df diesen Ausstattung-Support-Bedingungen erbrachten Ausstattung-Support-Dienstleistungen eingereicht werden.<br \/>\n(d) Lieferungen und Zubeh\u00f6r, die dem K\u00e4ufer zur Verf\u00fcgung gestellt werden, werden gem\u00e4\u00df der jeweils g\u00fcltigen Preisliste von ibml in Rechnung gestellt und m\u00fcssen von ihm bezahlt werden. Die Zahlung f\u00fcr diese Posten ist innerhalb von drei\u00dfig (30) Tagen ab dem Datum der entsprechenden Rechnung f\u00e4llig.<\/p>\n<p>9. <strong>Ersatzteilgarantie<\/strong><br \/>\n(a) ibml garantiert ausdr\u00fccklich, dass die von ibml installierten und\/oder vom K\u00e4ufer w\u00e4hrend der Ausstattung-Wartungs- und Supportperiode bestellten Ersatzteile frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind, und zwar (i) f\u00fcr neue, unbenutzte Ersatzteile f\u00fcr einen Zeitraum von (90) Tagen ab dem Datum, an dem diese Teile eingebaut wurden; und (ii) f\u00fcr gebrauchte oder aufgearbeitete Teile f\u00fcr einen Zeitraum von f\u00fcnfundvierzig (45) Tagen ab dem Datum der Installation dieser Teile.<br \/>\n(b) Der einzige Rechtsbehelf des K\u00e4ufers in Bezug auf Ersatzteile, die w\u00e4hrend der Ausstattung-Wartungs- und Supportperiode nicht dieser Garantie entsprechen, besteht nach Mitteilung des K\u00e4ufers an ibml darin, dass die nicht garantiekonformen Ersatzteile nach Ermessen von ibml entweder repariert oder ersetzt werden.<br \/>\n(c) MIT AUSNAHME DER HIERIN BESTIMMTEN GARANTIE F\u00dcR ERSATZTEILE \u00dcBERNIMMT ibml KEINE GARANTIE F\u00dcR DIE ERSATZTEILE, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER (i) GEW\u00c4HRLEISTUNG DER HANDELS\u00dcBLICHEN QUALIT\u00c4T; (ii) GARANTIE DER EIGNUNG F\u00dcR EINEN BESTIMMTEN ZWECK; (iii) EIGENTUMSGARANTIE; ODER (iv) GARANTIE GEGEN DIE VERLETZUNG GEISTIGER EIGENTUMSRECHTE EINES FREMDEN; UNABH\u00c4NGIG DAVON, OB DIESE AUSDR\u00dcCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND PER GESETZ, HANDELSBRAUCH; GEWOHNHEITSRECHT ODER AUF ANDERE WEISE ZUSTANDE GEKOMMEN IST.<\/p>\n<p>[ENDE DER AUSSTATTUNG-SUPPORT-BEDINGUNGEN]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Ausstattung-Support-Bedingungen regeln die Ausstattung-Support-Dienstleistungen, die ibml dem K\u00e4ufer w\u00e4hrend der Ausstattung-Wartungs- und Support-Laufzeit erbringt, und stellen einen verbindlichen Vertrag zwischen dem K\u00e4ufer und ibml dar. 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