{"id":5513,"date":"2024-02-05T21:16:32","date_gmt":"2024-02-05T21:16:32","guid":{"rendered":"https:\/\/ibmlstaging.wpengine.com\/kundenvertraege\/"},"modified":"2025-06-09T16:24:49","modified_gmt":"2025-06-09T16:24:49","slug":"kundenvertraege-6","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.ibml.com\/de\/kundenvertraege-6\/","title":{"rendered":"Kundenvertr\u00e4ge"},"content":{"rendered":"<p>Diese Geheimhaltungsbedingungen regeln den Zugriff jeder Partei auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und sorgen f\u00fcr die Geheimhaltung und Sicherheit dieser vertraulichen Informationen im Rahmen der Vereinbarung. Diese Geheimhaltungsbedingungen stellen eine verbindliche Vereinbarung zwischen dem K\u00e4ufer und ibml dar, wobei die Offenlegung und der Erhalt von bzw. der Zugriff auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei im Rahmen der Erf\u00fcllung der in den <strong>Vertrags-<\/strong> <strong>bedingungen<\/strong>beschriebenen Verpflichtungen jeder Partei zu jeder Zeit diesen Geheimhaltungsbedingungen unterliegt.<\/p>\n<p>1. <strong>Definitionen<\/strong>. Die in diesen Geheimhaltungsbedingungen verwendeten Begriffe haben die folgenden Bedeutungen:<\/p>\n<p>(a) \u201eVerbundene Unternehmen\u201c bezeichnet in Bezug auf jede Partei der Vereinbarung alle Personen oder Unternehmen, die diese Partei kontrollieren, von ihr kontrolliert werden oder mit ihr unter gemeinsamer Kontrolle stehen, einschlie\u00dflich aller Tochtergesellschaften dieser Partei. Im Folgenden bezieht sich der Begriff \u201eibml\u201c je nach Kontext auf Imaging Business Machines, L.L.C. und seine verbundenen Unternehmen, w\u00e4hrend sich der Begriff \u201eK\u00e4ufer\u201c je nach Kontext auf den K\u00e4ufer und seine verbundenen Unternehmen bezieht.<\/p>\n<p>(b) \u201eGesch\u00e4ftstag\u201c bezeichnet einen Tag au\u00dfer Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in England, an dem die Banken in London ge\u00f6ffnet sind.<\/p>\n<p>(c) \u201eVertrauliche Informationen\u201c bezeichnen alle nicht \u00f6ffentlichen, vertraulichen oder gesch\u00fctzten Informationen, die vor, am oder nach dem Datum des Inkrafttretens von der offenlegenden Partei gegen\u00fcber der empfangenden Partei oder einem Vertreter der empfangenden Partei offengelegt werden, unabh\u00e4ngig davon, ob diese Informationen m\u00fcndlich offengelegt werden oder in schriftlicher, grafischer oder elektronischer Form offengelegt oder zug\u00e4nglich gemacht werden, sowie unabh\u00e4ngig davon, ob sie als \u201evertraulich\u201c gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert werden, unter anderem: (i) Ideen, Erkenntnisse, Forschung, Daten, Spezifikationen, Prozesse, Techniken, Methoden, Algorithmen, Architekturen, Know-how, Erfindungen, Gesch\u00e4ftsgeheimnisse, Handb\u00fccher, Berichtsstudien, Fotos, Muster, Programme, Quellcodes, Objektcodes, Prototypen, Kundenlisten, Preislisten, Produktbeschreibungen, Gesch\u00e4ftspl\u00e4ne, Marketingpl\u00e4ne oder laufende Arbeiten der offenlegenden Partei; (ii) s\u00e4mtliche Informationen \u00fcber die vergangenen, gegenw\u00e4rtigen und zuk\u00fcnftigen gesch\u00e4ftlichen Angelegenheiten der offenlegenden Partei und ihrer verbundenen Unternehmen, unter anderem Finanzen, Kundeninformationen, Lieferanteninformationen, Produkte, Dienstleistungen, Organisationsstruktur und interne Praktiken, Prognosen, Verkaufs- und andere Gesch\u00e4ftsergebnisse, Aufzeichnungen und Budgets; (iii) alle vertraulichen Informationen Dritter, die in den Informationen enthalten sind, die die offenlegende Partei der empfangenden Partei oder einem Vertreter der empfangenden Partei zur Verf\u00fcgung gestellt hat; und (iv) alle anderen Informationen, die die offenlegende Partei m\u00fcndlich oder schriftlich als vertrauliche oder gesch\u00fctzte Informationen bezeichnet oder von denen die empfangende Partei Grund zu der Annahme hat, dass es sich um vertrauliche oder gesch\u00fctzte Informationen handelt.<\/p>\n<p>(d) \u201eOffenlegende Partei\u201c ist die Partei der Vereinbarung (entweder ibml oder der K\u00e4ufer, je nach Fall), die der empfangenden Partei vertrauliche Informationen offenlegt.<\/p>\n<p>(e) \u201eEmpfangende Partei\u201c ist die Partei der Vereinbarung (entweder ibml oder der K\u00e4ufer, je nach Fall, und deren verbundene Unternehmen), die vertrauliche Informationen von der offenlegenden Partei empf\u00e4ngt.<\/p>\n<p>(f) &#8222;Vertreter der empfangenden Partei&#8220; sind die Besch\u00e4ftigten, leitenden Angestellten, Direktoren, Partner, Anteilseigner, Bevollm\u00e4chtigten, Anw\u00e4lte, Wirtschaftspr\u00fcfer, Berater, Unterauftragnehmer oder jede andere Person, der gegen\u00fcber durch schriftliche Zustimmung der anderen Partei vertrauliche Informationen offengelegt werden d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>2. <strong>Geheimhaltungspflichten<\/strong>. Die empfangende Partei verpflichtet sich f\u00fcr sich selbst und f\u00fcr ihre Vertreter der empfangenden Partei, die Vertraulichkeit all dieser vertraulichen Informationen mindestens mit der gleichen Sorgfalt zu sch\u00fctzen und zu wahren, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen anwenden w\u00fcrde (was nicht weniger als ein wirtschaftlich angemessenes Ma\u00df an Sorgfalt sein darf). In jedem Fall darf jede empfangende Partei:<\/p>\n<p>(a) solche vertraulichen Informationen nur gegen\u00fcber den Vertretern der empfangenden Partei offenlegen: (i) deren Aufgaben es rechtfertigen, dass sie Kenntnis von diesen Informationen haben m\u00fcssen, (ii) die von der empfangenden Partei eindeutig \u00fcber ihre Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit, des Eigentums und\/oder des Gesch\u00e4ftsgeheimnisses dieser vertraulichen Informationen informiert wurden, und (iii) die gegen\u00fcber der empfangenden Partei Geheimhaltungspflichten oder -verpflichtungen haben, die nicht weniger restriktiv sind als die Bedingungen dieser Geheimhaltungsbedingungen; und<\/p>\n<p>(b) diese vertraulichen Informationen nur zu dem Zweck verwenden, die Produkte oder die Vereinbarung zu pr\u00fcfen, zu analysieren und mit der offenlegenden Partei zu besprechen oder ihre Verpflichtungen gem\u00e4\u00df der Vereinbarung zu erf\u00fcllen. Jede empfangende Partei wird auf schriftliches Ersuchen der offenlegenden Partei unverz\u00fcglich (i) alle von der offenlegenden Partei erhaltenen vertraulichen Informationen, einschlie\u00dflich aller von der empfangenden Partei oder von Vertretern der empfangenden Partei erstellten Kopien, an die offenlegende Partei zur\u00fcckgeben oder vernichten, (ii) alle Materialien vernichten, die solche vertraulichen Informationen enthalten oder darauf basieren und von der empfangenden Partei oder Vertretern der empfangenden Partei erstellt wurden, und (iii) der offenlegenden Partei schriftlich best\u00e4tigen, dass sie die Geheimhaltungspflichten in diesem Abschnitt eingehalten hat.<\/p>\n<p>3. <strong>Ausnahmen<\/strong>. Die oben genannten Geheimhaltungspflichten gelten nicht f\u00fcr nicht vertrauliche Informationen: (a) denen die offenlegende Partei ausdr\u00fccklich und schriftlich zustimmt, dass sie von der Geheimhaltungspflicht befreit sind; (b) die der empfangenden Partei oder dem Vertreter der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt waren (was durch Unterlagen im Besitz der empfangenden Partei oder des Vertreters der empfangenden Partei belegt wird), ohne dass eine Geheimhaltungspflicht bestand; (c) die von der empfangenden Partei oder dem Vertreter der empfangenden Partei unabh\u00e4ngig entwickelt wurden (was durch Unterlagen im Besitz der empfangenden Partei oder des Vertreters der empfangenden Partei belegt wird), ohne auf vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei Bezug zu nehmen oder diese zu verwenden; (d) die die empfangende Partei oder ein Vertreter der empfangenden Partei rechtm\u00e4\u00dfig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten hat, vorausgesetzt, dass es diesem Dritten nicht aufgrund einer gesetzlichen, treuh\u00e4nderischen oder vertraglichen Verpflichtung gegen\u00fcber der offenlegenden Partei untersagt ist und war, diese vertraulichen Informationen an die empfangende Partei weiterzugeben; oder (e) die der \u00d6ffentlichkeit allgemein zug\u00e4nglich sind oder sein werden, ohne dass ein Versto\u00df gegen diese Geheimhaltungsbedingungen oder eine unbefugte Offenlegung dieser vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei oder einen Vertreter der empfangenden Partei vorliegt.<\/p>\n<p>4. <strong>Anfragen zur Offenlegung<\/strong>. Wenn die empfangende Partei oder ein Vertreter der empfangenden Partei aufgrund (a) einer Anordnung eines zust\u00e4ndigen Gerichts, einer Aufsichtsbeh\u00f6rde, eines Gerichts, einer Regierungsbeh\u00f6rde oder einer \u00e4hnlichen Stelle oder einer zust\u00e4ndigen Steuerbeh\u00f6rde, (b) der Regeln einer B\u00f6rsenaufsicht oder B\u00f6rse, an der ihre Aktien notiert sind oder gehandelt werden, oder (c) der Gesetze oder Vorschriften eines Landes, denen ihre Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit unterliegt, verpflichtet ist, vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei offenzulegen, bem\u00fcht sich die empfangende Partei oder der Vertreter der empfangenden Partei in angemessener Weise, es sei denn, dies ist durch geltendes Recht verboten, die offenlegende Partei vor dem Zeitpunkt der geforderten Offenlegung zu benachrichtigen, damit die offenlegende Partei auf eigene Kosten eine Schutzanordnung oder andere Abhilfema\u00dfnahmen beantragen kann, wobei die empfangende Partei die offenlegende Partei in angemessener Weise zu unterst\u00fctzen hat. Wenn die empfangende Partei rechtlich dazu verpflichtet ist, eine solche Offenlegung vorzunehmen: (x) darf sie nur den Teil der vertraulichen Informationen offenlegen, zu dessen Offenlegung die empfangende Partei auf Anraten ihres Rechtsbeistands rechtlich verpflichtet ist; und (y) hat sie sich in angemessener Weise darum zu bem\u00fchen, eine Zusicherung zu erhalten, dass diese vertraulichen Informationen vertraulich behandelt werden.<\/p>\n<p>5. <strong>Fortbestand<\/strong>. Wenn die Vereinbarung aus irgendeinem Grund ausl\u00e4uft oder gek\u00fcndigt wird, bleiben die Verpflichtungen jeder Partei aus diesen Geheimhaltungsbedingungen in Bezug auf vertrauliche Informationen, die sie vor dem Auslaufen oder der K\u00fcndigung erhalten hat, so lange bestehen, bis alle vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei, die im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegt wurden, \u00f6ffentlich bekannt und allgemein zug\u00e4nglich geworden sind, ohne dass die empfangende Partei oder ein Vertreter der empfangenden Partei etwas diesbez\u00fcglich unternommen oder unterlassen hat.<\/p>\n<p>6.<strong> Allgemeines<\/strong>.<\/p>\n<p>(a) Keine Verpflichtung. Keine der Parteien ist verpflichtet, der anderen Partei vertrauliche Informationen offenzulegen.<\/p>\n<p>(b) Eigentum an vertraulichen Informationen. Alle vertraulichen Informationen bleiben Eigentum der offenlegenden Partei, wobei nichts in diesen Geheimhaltungsbedingungen so auszulegen ist, dass \u00fcber die in diesen Geheimhaltungsbedingungen ausdr\u00fccklich festgelegten Rechte hinaus Rechte durch Lizenz oder auf andere Weise an den vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei gew\u00e4hrt oder \u00fcbertragen werden.<\/p>\n<p>(c) Keine Zusicherungen. Keine Partei gibt eine ausdr\u00fcckliche oder stillschweigende Zusicherung, Gew\u00e4hrleistung, Versicherung oder Garantie in Bezug auf die Richtigkeit oder Vollst\u00e4ndigkeit der im Rahmen dieser Vereinbarung offengelegten vertraulichen Informationen ab, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf Zusicherungen oder Gew\u00e4hrleistungen der Marktg\u00e4ngigkeit, der Eignung f\u00fcr einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von geistigem Eigentum oder anderen Rechten Dritter. Die offenlegende Partei haftet gegen\u00fcber der empfangenden Partei oder einer anderen Person nicht f\u00fcr die Nutzung der vertraulichen Informationen durch die empfangende Partei oder f\u00fcr etwaige Fehler oder Auslassungen in diesen Informationen.<\/p>\n<p>(d) Rechte und Rechtsmittel. Die Parteien sind sich einig, dass jeder Versto\u00df gegen diese Geheimhaltungsbedingungen, insbesondere jede tats\u00e4chliche oder angedrohte Offenlegung vertraulicher Informationen ohne die ausdr\u00fcckliche vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei, der offenlegenden Partei einen irreparablen Schaden zuf\u00fcgen w\u00fcrde, f\u00fcr den finanzielle Entsch\u00e4digungen allein m\u00f6glicherweise keine angemessene Abhilfe darstellen. Daher vereinbaren die Parteien, dass die offenlegende Partei zus\u00e4tzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die nach den Grunds\u00e4tzen von Recht und Billigkeit zur Verf\u00fcgung stehen, berechtigt ist, einen Unterlassungsanspruch und einen Anspruch auf Erf\u00fcllung geltend zu machen, um einen Versto\u00df oder einen drohenden Versto\u00df gegen diese Geheimhaltungsbedingungen durch die empfangende Partei, einen Vertreter der empfangenden Partei oder eine andere Person, die direkt oder indirekt f\u00fcr oder im Namen der empfangenden Partei handelt, abzustellen. Die Rechte und Rechtsmittel, die in diesen Bedingungen festgelegt sind, sind kumulativ, k\u00f6nnen einzeln oder gleichzeitig ausge\u00fcbt werden und sind nicht als einander ausschlie\u00dfend zu betrachten.<\/p>\n<p>7. <strong>Exportkontrollgesetze<\/strong>. Jede Partei erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass bestimmte Informationen oder Technologien, die von der anderen Partei im Rahmen dieser Geheimhaltungsbedingungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden, den Exportkontrollgesetzen und -vorschriften (zusammenfassend als \u201eExportkontrollgesetze\u201c bezeichnet) unterliegen k\u00f6nnen. Jede Partei verpflichtet sich, alle Bestimmungen der Exportkontrollgesetze der Vereinigten Staaten und anderer betroffener L\u00e4nder, wie sie derzeit bestehen und gelegentlich ge\u00e4ndert werden k\u00f6nnen, in Bezug auf den Export von vertraulichen Informationen einzuhalten.<\/p>\n<p>[ENDE DER GEHEIMHALTUNGSBEDINGUNGEN]<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Geheimhaltungsbedingungen regeln den Zugriff jeder Partei auf die vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei und sorgen f\u00fcr die Geheimhaltung und Sicherheit dieser vertraulichen Informationen im Rahmen der Vereinbarung. 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